Recruit·Novae
Regulatorik

Lohntransparenz im Bewerbungsprozess: was der Kanton Zürich bereits verlangt

Immer mehr Unternehmen in der Deutschschweiz nennen eine Lohnspanne bereits im Stelleninserat, ohne dass dies überall gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Bewerbende ändert das die Ausgangslage im Gespräch spürbar: Verhandlungen beginnen mit einer gemeinsamen Referenzgrösse statt mit einer Vermutung.

In der Praxis sehen wir zwei Muster. Unternehmen, die eine realistische Spanne nennen, erhalten tendenziell weniger, aber passendere Bewerbungen — die Vorauswahl passiert bereits vor dem ersten Kontakt. Unternehmen ohne Angabe erhalten mehr Bewerbungen, aber eine grössere Streuung bei den Gehaltsvorstellungen, was zusätzliche Gesprächsrunden erzeugt.

Für unsere eigene Vermittlungsarbeit bedeutet das: Die Lohnspanne ist heute fester Bestandteil des Anforderungsprofils, nicht ein optionales Detail, das erst im zweiten Gespräch verhandelt wird.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung zu kantonalen Offenlegungspflichten.